
Die Blutegeltherapie darf nach dem neuen Tierarzneimittelgesetz ab dem 28.1.2022 nur durch einen Tierarzt durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie folgende Informationen zur aktuellen Coronalage: Bitte vereinbaren Sie unbedingt einen Termin, bevor Sie in die Praxis kommen. Tragen Sie bei Ihrem Besuch eine FFP2-Maske.
Die Blutegeltherapie darf nach dem neuen Tierarzneimittelgesetz ab dem 28.1.2022 nur durch einen Tierarzt durchgeführt werden.